Die Pflegekasse zahlt pflegebedürftigen Bewohnern in einer ambulant betreuten Wohngruppe monatlich einen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro, um die Präsenzkraft zu finanzieren. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Pflegegrad 1 bis 5 liegt vor. Drei bis zwölf Bewohner leben regelmäßig zusammen.

Wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung.