Grundpflege nach SGB XI
Nach der Grundpflege Definition umfasst sie alle regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die zur Alltagsbewältigung der pflegebedürftigen Person beitragen.Es handelt sich dabei um die grundlegendsten Maßnahmen der Pflege, und zwar die Hilfestellung im Rahmen der Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
Die Versorgung kann sowohl von pflegenden Angehörigen oder Bekannten, als auch von einem professionellen Pflegedienst durchgeführt werden.
Laut SGB XI sind folgende Maßnahmen Leistungen der Grundpflege:
Körperpflege
✓ Waschen
✓ Duschen
✓ Baden
✓ Zahnpflege
✓ Kämmen, Rasieren
✓ Darm- und Blasenentleerung
Ernährung
✓ mundgerechte Zubereitung der Nahrung
✓ Aufnahme der Nahrung
Mobilität
✓ selbstständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
✓ An- und Auskleiden
✓ Gehen, Stehen, Treppensteigen
✓ Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Hauswirtschaftliche Versorgung
✓ Einkaufen
✓ Kochen
✓ Putzen
✓ Spülen
✓ Wechseln/Waschen der Wäsche/Kleidung
✓ Beheizen der Wohnung.