Das man sich im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit nicht mehr allein anziehen oder waschen kann – für die meisten Menschen unvorstellbar. Aber jeder Mensch kann durch einen Unfall, durch Krankheit oder altersbedingte Beschwerden übergangsweise oder über einen langen Zeitraum hinweg pflegebedürftig werden. Spätestens dann sind Menschen jeden Alters auf fremde Hilfe und Unterstützung im Alltag angewiesen. Die Basis jeder Versorgung bildet die Grundpflege. Sie ist die Kernleistung, die jeder Pflegebedürftige erhält, egal ob von einem ambulanten Pflegedienst oder einem pflegenden Angehörigen. 

Bereich der Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, bei der Zahnpflege, beim Kämmen, Rasieren sowie bei der Darm- und Blasenentleerung

Bereich der Ernährung: Hilfe bei der mundgerechten Zubereitung und Nahrungsaufnahme

Bereich Mobilität: Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Gehen, Stehen, Treppensteigen sowie Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Bereich Hauswirtschaft: Hauswirtschaftliche Versorgung im alltäglichen Wohnumfeld

Unsere Leistungen

Grundpflege nach SGB XI

Behandlungspflege nach SGB VI

Behandlungspflege nach SGB V

Ambulant betreute Wohnanlage

Ambulant betreute Wohnanlage

hre-auszeit-in-der-urlaubszeit

Ihre Auszeit in der Urlaubszeit

betreuungsleistungen

Betreuungsleistungen

Hauswirtschaftliche Versorgung

Hauswirtschaftliche Versorgung

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WG Auerbach

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Ausbildung

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seniorengerechte Wohnungen

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Grundpflege nach SGB XI

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Ambulant betreute Wohnanlage

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Betreuungsleistungen

hauswirtschaftliche-versorgung

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Kostenlose Pflegeberatung

Als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen sind wir Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Kranken- und Altenpflege.

  • Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um die Kranken- und Altenpflege

  • Wir helfen Ihnen, bürokratische Hürden bei der Beantragung von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zu meistern.

  • Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln.

  • Wir führen die quartalsmäßigen/bzw. halbjährliche Pflegeberatungsgespräche nach SGB XI § 37.3 für Klienten mit Pflegegrad durch.

Gern stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen für ein persönliches Beratungsgespräch in unseren Büroräumen oder bei Ihnen zu Hause zur Verfügung.