Die Leistungen der Krankenpflege wird im Haushalt des Versicherten oder seiner Angehörigen erbracht und umfasst unter anderem
✓ Blutdruckmessung
✓ Blutzuckermessung
✓ Insulininkektion
✓ Injektion s.c/ i.m/ i.v
✓ Verabreichen von Medikamenten
✓ Richten von Medikamenten (Wochendosimed)
✓ An und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen Kl. II
✓ Anlegen von Wund und Kompressionsverbänden
✓ Dekubitusbehandlungen
✓ Katheter, Versorgung eines suprapubischen
✓ Katheterisierung der Harnblase
✓ PEG Versorgung
✓ Port Versorgung
✓ Stomabehandlung
✓ Uvm…
Zur Durchführung der ärztlich verordneten Maßnahmen steht Ihnen unser qualifiziertes Team gern zur Verfügung.
Die Behandlungspflege ist ein Teilbereich der häuslichen Krankenpflege (nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V und Abs. 7 SGB V). Leistungsträger sind hier die Krankenkassen und nicht die Pflegekassen. Daher kann sie auch nicht -wie zum Beispiel eine Pflegestufe- durch den Patienten beantragt werden, sondern erfolgt ausschließlich durch ärztliche Verordnung bei medizinischer Notwendigkeit. Sie bedarf aber der Genehmigung durch die Kasse!